Bielefelder Paar entgeht knapp Online-Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien
Amelie KleinBielefelder Paar entgeht knapp Online-Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien
Ein Paar aus Bielefeld entging im März 2026 nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte Website, als es eine britische elektronische Reiseerlaubnis (ETA) beantragen wollte. Der Vorfall zeigt, wie groß die Gefahren durch Online-Betrug nach wie vor sind – obwohl es für das Jahr 2025 in Deutschland keine offiziellen Polizeiberichte über solche Betrugsfälle gibt.
Am 13. März 2026 suchte das Paar im Internet nach dem Antragsformular für die ETA und gab auf einer Website, die es für offiziell hielt, persönliche Daten sowie Zahlungsinformationen ein. Der Vorgang wirkte zunächst normal, doch auf der letzten Seite zur Bezahlung wurde plötzlich ein Betrag von rund 240 Euro fällig – ein Vielfaches der tatsächlichen Gebühr von 18,50 Euro pro Person.
Misstrauisch wegen der überhöhten Summe brachen sie die Transaktion ab und informierten umgehend ihre Bank. Diese sperrte die Kreditkarte, sodass kein finanzieller Schaden entstand. Anschließend erstattete das Paar online Anzeige, um den Betrugsversuch zu dokumentieren.
Die offizielle Website der britischen Regierung für ETA-Anträge lautet https://www.gov.uk/eta – alle Anträge müssen direkt über die britischen Behörden eingereicht werden. Die Verbraucherzentrale bietet zudem Rat an, wie man betrügerische Seiten erkennt, unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/eta-fuer-grossbritannien-beantragen-wie-erkenne-ich-betruegerische-seiten-106439.
Durch ihr schnelles Handeln verhinderte das Paar, dass Geld abgebucht wurde. Zwar gibt es für 2025 in Deutschland keine bestätigten Fälle dieser Art, doch der Vorfall erinnert daran, wie wichtig es ist, bei der Beantragung von Reisedokumenten die Seriosität von Websites genau zu prüfen. Nur das offizielle Portal der britischen Regierung garantiert eine rechtmäßige ETA-Beantragung.






