Drei-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln
Moritz KellerDrei-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln
In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an einem Betrugsfall in Höhe von drei Millionen Euro vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, gemeinsam Krankenkassen durch den Missbrauch teurer medizinischer Hilfsmittel betrogen zu haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen gefälschte Rezepte für ein hochpreisiges Wundversorgungsprodukt über einen Zeitraum von zwei Jahren.
Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 soll die Krankenschwester Rezepte für das SymbioInfekt TheraKit besorgt haben – ein Wundbehandlungsprodukt mit einem Preis von etwa 3.400 Euro pro Packung. Der Apotheker habe die Krankenkassen anschließend mit dem vollen Großhandelspreis belastet, den Großteil des Geldes jedoch einbehalten und nur zehn Prozent an die Krankenschwester weitergegeben. Durch diese Absprache entstanden unrechtmäßige Erstattungen in Höhe von 3,6 Millionen Euro.
Die Anklage geht davon aus, dass beide Angeklagten vorsätzlich und in Absprache handelten, um das System zu täuschen. Der Apotheker hingegen behauptet, von dem Betrug nichts gewusst zu haben, und berief sich auf Zusicherungen über geringere Kosten und korrekte Abrechnungsverfahren.
Deutsche Gesundheitsbehörden haben inzwischen die Kontrolle über hochpreisige Medizinprodukte wie das SymbioInfekt TheraKit verschärft. Untersuchungen zwischen 2022 und 2024 deckten weitverbreitete Überabrechnungen auf, was zu strengeren Vorschriften, Prüfungen und strafrechtlichen Ermittlungen führte. Einige Anbieter, die in ähnliche Machenschaften verwickelt waren, mussten Strafen zahlen oder wurden von der Lieferantenliste gestrichen.
Die vollständige Rückforderung der Gelder gestaltet sich schwierig, da der Geschäftspartner der Krankenschwester Insolvenz angemeldet hat. Im Falle einer Verurteilung muss der Apotheker die verbleibenden 2,7 Millionen Euro zurückzahlen; bereits laufen monatliche Ratenzahlungen in Höhe von 10.000 Euro, nachdem er zunächst 900.000 Euro beglichen hat.
Der Prozess geht weiter, während die Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung im 3,6-Millionen-Euro-Betrugsfall drängt. Bei einer Schuldsprüchung drohen dem Apotheker erhebliche finanzielle Sanktionen. Gleichzeitig bleibt die strengere Überwachung der medizinischen Abrechnungspraxis bestehen. Das Urteil könnte Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle im Zusammenhang mit hochpreisigen Gesundheitsprodukten haben.






