24 March 2026, 16:08

Gericht stoppt Werbe-Mails: LinkedIn-Kontakt reicht nicht als Einwilligung

Plakat für die 8 Kriegsanleihe Friede-Bankwerbung mit zwei Personen vor einer Wand.

Gericht stoppt Werbe-Mails: LinkedIn-Kontakt reicht nicht als Einwilligung

Ein aktuelles Urteil eines deutschen Gerichts hat die Grenzen von Digital-Marketing-Praktiken präzisiert. Das Amtsgericht Düsseldorf entschied, dass eine LinkedIn-Verbindung allein keine Erlaubnis für den Versand unaufgeforderter Werbe-E-Mails darstellt. Der Fall drehte sich um einen Streit zwischen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und einem diplomierten Ingenieur, der unerwünschte Werbenachrichten erhalten hatte.

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Der Rechtsstreit begann, als die GmbH den Ingenieur verklagte, weil dieser unaufgefordert Marketing-E-Mails verschickt hatte. Das Unternehmen argumentierte, es habe keine Zustimmung für solche Kontakte gegeben. Am 20. November 2025 urteilte das Landgericht Düsseldorf zugunsten der Klägerin und bestätigte, dass eine bloße LinkedIn-Verbindung nicht als Einwilligung für den Versand von Werbe-E-Mails gewertet werden kann.

Das Gericht betonte, dass Unternehmen vor dem Versand von Werbung eine ausdrückliche, dokumentierte Einwilligung der Empfänger einholen müssen. Dies gelte sowohl für private als auch für generische E-Mail-Adressen, einschließlich funktionaler Postfächer. Das Urteil unterstrich, dass § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sämtliche Formen elektronischer Werbung abdeckt – sofern keine vorherige, eindeutige Zustimmung vorliegt.

Ausnahmen von dieser Regel bleiben eng begrenzt. Nur in bestimmten Fällen, etwa bei bestehenden Kundenbeziehungen oder nachkaufbezogenen Kommunikationen, darf gezielte Werbung ohne erneute Einwilligung erfolgen. Zudem wies das Gericht auf die Pflicht von Unternehmen hin, Nachweise über erteilte Zustimmungen zu führen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Trotz der klaren Entscheidung bleiben einige Fragen offen. So blieb ungekärt, ob es sich bei der E-Mail-Adresse des Geschäftsführers um eine private oder eine generische Adresse handelte. Auch die Frage, ob der LinkedIn-Kontakt ein Kontakt ersten Grades war, wurde nicht beantwortet – was künftigen Fällen Spielraum für Interpretationen lässt.

Das Urteil verschärft die Anforderungen an die Einwilligungspflicht für E-Mail- und Telefonwerbung in Deutschland. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass sie über eine dokumentierte Erlaubnis verfügen, bevor sie Werbeinhalte versenden – selbst an geschäftliche Kontakte. Bei Verstößen drohen rechtliche Konsequenzen nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

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