Jay-Z kontert mit Verleumdungsklage nach abgewiesenem Missbrauchsfall
Henry SchmittJay-Z kontert mit Verleumdungsklage nach abgewiesenem Missbrauchsfall
Jay-Z hat sich erstmals zu einer Klage wegen sexuellen Missbrauchs geäußert, die 2024 gegen ihn eingereicht wurde. Der Fall, in dem auch Sean "Diddy" Combs als Beschuldigter genannt wurde, wurde im Februar 2025 abgewiesen, nachdem beide Männer die Vorwürfe zurückgewiesen hatten. Nun geht der Rapper selbst juristisch gegen seine Anklägerin und deren Rechtsvertreter vor.
In der Klage wurde behauptet, Jay-Z und Combs hätten eine Frau 2000 auf einer Party unter Drogen gesetzt und angegriffen. Eingereicht wurde sie nur einen Tag, bevor Jay-Z mit seiner Frau und Tochter Blue Ivy eine viel beachtete Premiere besuchte. Von Anfang an wies er die Anschuldigungen als falsch zurück, lehnte jeden Vergleich ab und erklärte, die Vorwürfe hätten ihn "zerrissen".
Das Verfahren wurde Anfang 2025 eingestellt – Jay-Z hatte stets betont, er vertraue auf einen günstigen Ausgang. Später äußerte er seine Verärgerung darüber, dass falsche Beschuldigungen für diejenigen, die sie erheben, oft keine Konsequenzen hätten. Kurz nach der Abweisung reichte er eine Verleumdungsklage gegen die Anklägerin und ihre Anwälte ein und warf ihnen Erpressung und Habgier vor.
Stand März 2026 läuft das Verleumdungsverfahren von Jay-Z noch. Sein juristisches Team treibt die Sache weiter voran mit dem Argument, die ursprüngliche Klage sei haltlos gewesen und habe nur dazu gedient, seinen Ruf auszunutzen.
Der abgewiesene Missbrauchsfall hat für Jay-Z weitere juristische Auseinandersetzungen nach sich gezogen. Seine Verleumdungsklage gegen die Anklägerin und deren Anwälte ist weiterhin aktiv, ohne dass eine Lösung in Sicht wäre. Der Rapper hat deutlich gemacht, dass er sich nicht aus der Verteidigung seines Namens in Gerichtssälen zurückziehen wird.






