Klimaprotest am Flughafen Köln/Bonn: Aktivisten legen Betrieb lahm und werden verurteilt
Henry SchmittFlughafenblockade: Gericht verurteilt Klimaaktivisten - Klimaprotest am Flughafen Köln/Bonn: Aktivisten legen Betrieb lahm und werden verurteilt
Zwei Klimaaktivist:innen der Gruppe Letzte Generation hatten im August 2024 den Betrieb am Flughafen Köln/Bonn lahmgelegt. Indem sie sich auf einer Rollbahn festklebten, erzwangen sie Flugausfälle, Umleitungen und Verspätungen. Der Vorfall verursachte erhebliche finanzielle Verluste und betraf tausende Reisende.
Das Duo – eine 45-jährige Frau und ein 27-jähriger Mann – war nachts über den Außenzaun des Flughafens geklettert, den sie zuvor mit einem Bolzenschneider durchtrennt hatten. Auf der Start- und Landebahn hefteten sie sich an einen kritischen Abschnitt der Piste. Ihr Protest führte zur Streichung von 20 Flügen, zur Umleitung eines Flugzeugs und dazu, dass drei weitere Maschinen zum Gate zurückkehren mussten.
Die Folgen reichten weit über die unmittelbare Störung hinaus: Rund 3.000 Passagiere mussten ihre Reisepläne komplett stornieren, weitere 13.000 hatten mit Folgeverspätungen zu kämpfen. Der Flughafen bezifferte die Einnahmeausfälle durch den Vorfall auf mindestens 50.000 Euro.
Das Kölner Amtsgericht verurteilte die beiden Aktivist:innen später wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Der 27-Jährige erhielt eine elfmonatige Bewährungsstrafe, die 45-Jährige neun Monate auf Bewährung. Als Teil der Strafe müssen beide 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen und jeweils 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Die Aktion blieb kein Einzelfall: Noch am selben Tag gab es ähnliche Proteste an den Flughäfen Berlin Brandenburg, Stuttgart und Nürnberg.
Mit dem Urteil ist der Fall juristisch abgeschlossen, doch die finanziellen und betrieblichen Folgen für den Flughafen bestehen fort. Betroffene Passagiere mussten ihre Reisen umorganisieren, während der Flughafen einen fünfstelligen Verlust verkraften musste. Die Verurteilung der Aktivist:innen umfasst sowohl Geldauflagen als auch gemeinnützige Arbeit.






