Lärmstreit um Kölner Volkstheater: Bundesgericht verweist Fall zurück
Amelie KleinNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit um Kölner Volkstheater: Bundesgericht verweist Fall zurück
Ein langjähriger Streit um Lärmbelästigung durch das Kölner Volkstheater hat eine neue Wendung genommen. Der Fall, bei dem es um eine Baugenehmigung für den Umbau eines Nachbargebäudes in Wohnraum geht, wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster zurückverwiesen.
Der Konflikt begann, als der Verein Freie Volksbühne gegen Pläne protestierte, einen Teil einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung umzuwandeln. Die Theaterbetreiber argumentierten, der Lärm durch den Spielbetrieb würde die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten und zukünftige Anwohner stören.
Im Juni 2024 hatte das Münsteraner Gericht zunächst dem Verein recht gegeben und die Baugenehmigung wegen zu erwartender Lärmverstöße widerrufen. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte später jedoch, Münster habe nicht alle erforderlichen Aspekte ausreichend geprüft, bevor es seine Entscheidung traf.
Das Leipziger Gericht entschied nicht in der Sache selbst, sondern wies Münster an, das Verfahren wiederaufzunehmen und weitere Beweise zu sammeln, bevor ein endgültiges Urteil gefällt wird. Unklar bleibt, wie sich der Betrieb der ehemaligen Druckerei zuvor auf die Umgebung ausgewirkt hat.
Der Fall wird nun in Münster neu verhandelt. Das Gericht muss zusätzliche Fakten prüfen, bevor es entscheiden kann, ob der Wohnumbau genehmigt wird. Ein endgültiges Urteil wird klären, ob die Lärmemissionen des Theaters mit der geplanten Wohnung rechtlich vereinbar sind.






