Luxusauto in Witten wegen extremen Lärms beschlagnahmt – 109 Dezibel gemessen
Amelie KleinLuxusauto in Witten wegen extremen Lärms beschlagnahmt – 109 Dezibel gemessen
Luxusauto in Witten beschlagnahmt: Lärmpegel weit über dem gesetzlichen Limit
In Witten wurde ein Hochleistungsfahrzeug beschlagnahmt, nachdem es mit extrem hohen Lärmwerten aufgefallen war. Dem Besitzer drohen nun verwaltungsrechtliche Verfahren wegen des Verdachts auf Manipulation der Motorsteuerung und der damit verbundenen Ungültigkeit der Betriebserlaubnis.
Auslöser war ein Falschparker auf der Holbeinstraße in Witten. Behörden wurden auf das Fahrzeug aufmerksam, als sie ein ungewöhnlich lautes Motorengeräusch maßen – ganze 109 Dezibel, deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert von 82 dB für Straßenfahrzeuge. Bei einer Kontrolle ergab sich der Verdacht, dass die Motorsteuerung mithilfe optimierter Software verändert worden war.
Der Halter räumte zwar ein, dass es sich um ein Biturbo-Modell handele, behauptete jedoch, der Lärm sei für solche Fahrzeuge typisch. Trotz dieser Argumentation wurde das Auto wegen des übermäßigen Lärms und des Manipulationsverdachts sichergestellt. Deutsche Vorschriften, die auf EU-Richtlinien basieren, sehen je nach Fahrzeugklasse Lärmgrenzen zwischen 68 und 72 Dezibel vor. Diese Regeln verlangen alle fünf Jahre aktualisierte Lärmkarten und Aktionspläne, wobei die konkrete Umsetzung bei modifizierten Hochleistungsfahrzeugen bisher unklar bleibt.
Das Fahrzeug bleibt vorerst beschlagnahmt, während gegen den Besitzer weitere verwaltungsrechtliche Schritte eingeleitet werden. Der Fall zeigt die Risiken auf, die mit der Veränderung der Motorsoftware einhergehen – von der Ungültigkeit der Betriebserlaubnis bis hin zu rechtlichen Konsequenzen. Die Behörden setzen die Lärmvorschriften weiterhin konsequent durch, um die öffentliche Sicherheit und die Einhaltung der EU-Standards zu gewährleisten.






