Solingen kann Wochenmarktverträge nach jahrelangem Rechtsstreit vergeben
Amelie KleinSolingen kann Wochenmarktverträge nach jahrelangem Rechtsstreit vergeben
Die Stadt Solingen kann nun mit dem Vergabeverfahren für die Wochenmarktverträge fortfahren. Ein aktuelles Gerichtsurteil wies eine Beschwerde der Deutschen Marktgilde ab und beendete damit einen langwierigen Rechtsstreit. Die Entscheidung ermöglicht es Solingen, die Ausschreibung ohne Vorbehalt von Flächen für die Organisation neu zu starten.
Der Konflikt begann, nachdem die erste Vergaberunde in Solingen mit einem Gleichstand zwischen zwei Bietern geendet hatte. Daraufhin leitete die Stadt ein zweites Verfahren ein. Die Deutsche Marktgilde reagierte im Mai 2021 mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Als dieser erste Vorstoß scheiterte, zog die Organisation vor das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in Münster. Das OVG hat nun die Berufung zurückgewiesen und das vorherige Urteil bestätigt. Damit ist der Weg frei für Solingen, das Vergabeverfahren unter den vom Düsseldorfer Gericht festgelegten Bedingungen neu aufzunehmen.
Seit der jüngsten Entscheidung sind keine weiteren rechtlichen Schritte der Deutschen Marktgilde bekannt geworden.
Mit der Abweisung der Beschwerde wird Solingen seine Pläne für die Wochenmarktverträge umsetzen. Das Urteil stellt sicher, dass die Stadt die Flächen ohne Beteiligung der Deutschen Marktgilde vergeben kann. Das Ergebnis folgt auf eine Reihe von Klagen, die das Vergabeverfahren verzögert hatten.






