27 April 2026, 10:09

Standesbeamte in Ibbenbüren diskutieren neue Gesetze und Praxisfragen

Altes Buch mit dem Titel "Vorträge über die Verfassung und Gesetze Englands mit einem Kommentar zur Magna Charta und Illustrationen vieler englischer Gesetze" geöffnet auf einer Seite mit schwarzer Tinte.

Standesbeamte in Ibbenbüren diskutieren neue Gesetze und Praxisfragen

Rund 60 Standesbeamte trafen sich am Mittwoch in Ibbenbüren zu ihrer jährlichen Herbstfortbildung. Die Veranstaltung fand in der örtlichen Feuerwehr- und Rettungswache statt und brachte Beamte aus dem gesamten Kreisgebiet zusammen. Im Mittelpunkt standen Aktualisierungen zu rechtlichen Änderungen sowie praktische Herausforderungen in ihrem Berufsalltag.

Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer und Markus Mergenschröer, Leiter des Ibbenbürener Bürgerbüros, eröffneten die Fortbildung. Sie begrüßten die Teilnehmer, bevor die Diskussionen zu aktuellen Themen der Standesamtsarbeit begannen.

Stephanie Max und Rolf Becker, Vertreter des Westfalen-Lippe-Fachverbandes für Standesbeamte, leiteten die Schulung. Sie gingen auf jüngste rechtliche Neuerungen ein, darunter das Selbstbestimmungsgesetz und Änderungen im Namensrecht. Ein zentraler Punkt war die Klärung, welcher Ehepartner nach der Hochzeit welchen Nachnamen annehmen darf.

Auf dem Programm standen zudem praktische Fragen, mit denen Standesbeamte in ihrem Arbeitsalltag konfrontiert sind. Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen und sich über die Anwendung der neuen Vorschriften zu informieren.

Die Fortbildung vermittelte den Standesbeamten aktuelles Wissen zu rechtlichen Änderungen und bewährten Verfahren. Die Teilnehmer verließen die Veranstaltung mit klareren Handlungsanweisungen zu Namensregelungen und dem Selbstbestimmungsgesetz. Ziel der Schulung war es, eine einheitliche und fundierte Standesamtsarbeit im gesamten Kreisgebiet zu gewährleisten.

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