Taylor Swift sichert ihre Stimme und ihr Image mit neuen Markenrechten ab
Moritz KellerTaylor Swift sichert ihre Stimme und ihr Image mit neuen Markenrechten ab
Taylor Swifts Firma meldet drei neue Markenanmeldungen an, um ihre Stimme und ihr Image zu schützen
Die Bewerbungen erfolgen zu einer Zeit, in der Künstler zunehmend besorgt sind über den Missbrauch ihrer Persönlichkeitsrechte durch KI. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass solche Schutzmaßnahmen bisher kaum vor Gericht getestet wurden.
Am 24. April 2023 reichte TAS Rights Management, Swifts Unternehmen, die Anträge ein. Zwei davon betreffen Klangmarken für ihre Stimme, darunter die Phrasen "Hey, hier ist Taylor Swift" und "Hey, ich bin's, Taylor". Die dritte Anmeldung schützt ein bestimmtes Foto der Sängerin.
Der auf geistiges Eigentum spezialisierte Anwalt Josh Gerben entdeckte die Einreichungen als Erster. Traditionell decken Markenrechte nicht das allgemeine Erscheinungsbild oder die Stimme einer Person ab. Allerdings sicherte sich Matthew McConaughey 2025 eine Klangmarke für seinen berühmten Spruch "Alles klar, alles klar, alles klar!"—und setzte damit einen Präzedenzfall.
Swifts Schritt folgt auf wiederholte unautorisierte Nutzung ihres Images. KI-generierte Fälschungen, darunter Deepfake-Pornografie und Meta-KI-Chats, haben ihr Bild ohne Zustimmung ausgenutzt. Die Anmeldungen zeigen den Versuch, inmitten wachsender KI-Bedrohungen wieder die Kontrolle zu erlangen.
Doch die "Markiere-dich-selbst"*-Strategie bleibt rechtlich unsicher. Gerichte haben noch nicht abschließend entschieden, ob solche Schutzrechte KI-generierte Nachahmungen von Stimme oder Aussehen einer Person verhindern können.
Die Anträge stellen einen proaktiven Schritt Swifts dar, ihre Identität zu bewahren. Falls genehmigt, könnten sie einen neuen Standard für Künstler im Kampf gegen KI-Missbrauch setzen. Bis dahin bleibt die rechtliche Wirksamkeit dieses Ansatzes unklar.






