Ukrainische Geflüchtete in Solingen erhalten ab Juni Sozialleistungen nach deutschem Recht
Henry SchmittUkrainische Geflüchtete in Solingen erhalten ab Juni Sozialleistungen nach deutschem Recht
Ukrainische Geflüchtete in Solingen erhalten ab 1. Juni Zugang zu Grundsicherungsleistungen. Die Änderung bedeutet, dass berechtigte Personen je nach Beschäftigungsstatus Leistungen nach dem deutschen Sozialrecht erhalten.
Wer erwerbsfähig ist, fällt unter das Sozialgesetzbuch II (SGB II), während andere Unterstützung über das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten. Die neuen Regelungen gelten für ukrainische Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes. Erwerbsfähige Personen erhalten SGB-II-Leistungen, die Lebenshaltungskosten und Vermittlungsdienste abdecken. Das Kommunale Jobcenter Solingen übernimmt diese Fälle als zentrale Anlaufstelle für finanzielle Hilfen und Arbeitsvermittlung.
Nicht erwerbsfähige Geflüchtete haben stattdessen Anspruch auf SGB-XII-Leistungen und erhalten so weiterhin soziale Unterstützung. Wichtig: Niemand verliert nach dem Übergang seine finanzielle Absicherung. Geflüchtete ohne Einkommen oder Vermögen beziehen bis zum Beginn der neuen Ansprüche weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Betroffene werden informiert, wann sie sich beim Jobcenter anmelden können, um einen Antrag zu stellen. Allerdings können Anträge auf Grundsicherung noch nicht eingereicht werden. Die Stadt hat keine Zahlen veröffentlicht, wie viele ukrainische Geflüchtete in Solingen seit dem 1. Juni 2022 SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen beantragt oder erhalten haben.
Weitere Informationen gibt es auf der offiziellen Website unter www.solingen.de/de/dienstleistungen/59-jobcenter/.
Die Umstellung stellt sicher, dass ukrainische Geflüchtete in Solingen weiterhin finanziell abgesichert sind und ihre Leistungen in das deutsche Sozialsystem integriert werden. Berechtigte erhalten in den kommenden Wochen aktualisierte Hinweise zu Anmeldung und Antragsverfahren.






