100 Euro Kinderfreizeitbonus: Wer bekommt die neue Unterstützung?
Neuer Kinderfreizeitbonus: Finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Familien
Um Familien mit geringem Einkommen den Zugang zu Freizeitaktivitäten zu erleichtern, wurde ein neuer Kinderfreizeitbonus eingeführt. Die einmalige Zahlung von 100 Euro pro berechtigtem Kind unter 18 Jahren soll die finanzielle Belastung von Haushalten abfedern, die besonders unter den Folgen der Pandemie leiden. Die Maßnahme ist Teil der Bundesinitiative „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“.
Der Bonus wird automatisch an Kinder ausgezahlt, die im August 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe hatten. In diesen Fällen müssen Familien keinen Antrag stellen.
Für Kinder, die im August 2021 bestimmte Leistungen nach dem SGB XII bezogen, ist ein Antrag erforderlich, um den Bonus zu erhalten. Dieser kann beim Familienkassenamt eingereicht werden. Auch Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben Anspruch auf die Zahlung.
Die Mittel können für Veranstaltungsbesuche, Freizeitaktivitäten oder spezielle Kleidung für Hobbys verwendet werden. Weitere Informationen und das Antragsformular sind online oder unter der kostenlosen Rufnummer 0800 4 555543 erhältlich.
Der Bonus soll die besonderen Belastungen ausgleichen, denen Kinder und Jugendliche durch pandemiebedingte Einschränkungen ausgesetzt waren. Berechtigte Familien erhalten 100 Euro pro Kind, um den Zugang zu Freizeitangeboten zu fördern. Ziel der Maßnahme ist es, gezielt denen zu helfen, die die Unterstützung am dringendsten benötigen.
