Rumäne meldet sich selbst bei Polizei – und kommt nach Haftstrafe frei
Marie FuchsRumäne meldet sich selbst bei Polizei – und kommt nach Haftstrafe frei
Ein 27-jähriger Rumäne ist nach der Klärung einer rechtlichen Angelegenheit aus der Haft entlassen worden. Er hatte die Behörden selbst auf einen gegen ihn vorliegenden Haftbefehl aufmerksam gemacht. Der Fall betraf eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Führerschein.
Der Mann war im Februar 2024 vom Amtsgericht Gelsenkirchen in Abwesenheit zu einer Strafe verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro, insgesamt 900 Euro.
Bundespolizisten vollstreckten den Haftbefehl später am 19. Dezember am Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Nach Begleichung der Geldstrafe sowie der Verfahrenskosten konnte der Mann eine 15-tägige Haftstrafe abwenden. Anschließend wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen.
Mittlerweile hat der Mann die Strafe sowie die anfallenden Kosten beglichen. Damit erledigte sich der Haftbefehl, und eine weitere Inhaftierung wurde vermieden. Nach der Zahlung wurde er freigelassen.
