Abschiebeflug nach Bagdad - NRW fordert Schutz für Yazidis - Abschiebeflug in den Irak startet trotz Schutzregeln für Jesid:innen
Ein Abschiebeflug in den Irak ist heute früh vom Flughafen Düsseldorf gestartet. An Bord befanden sich 50 Menschen, die abgeschoben werden sollten – die meisten von ihnen aus Nordrhein-Westfalen. Unter den Passagieren waren auch sieben Jesidinnen und Jesiden, obwohl für diese Gruppe ein befristetes Abschiebeverbot für Frauen und Mädchen aus der Region bis Mitte 2024 gilt.
Die deutsche Regierung organisierte den Flug, der bereits die dritte Abschiebung in den Irak innerhalb eines Jahres darstellt. Zuvor waren im Juli 2023 43 Personen und im Februar desselben Jahres 47 Menschen in den Irak zurückgeführt worden.
Von den 50 Plätzen im Flugzeug waren 41 mit Personen aus Nordrhein-Westfalen belegt. Ein beträchtlicher Teil von ihnen – 26 – hatte Vorstrafen. Die übrigen Abzuschiebenden kamen aus anderen Bundesländern.
Die Anwesenheit der sieben Jesidinnen und Jesiden wirft Fragen auf, da in Nordrhein-Westfalen bis Juni 2024 ein vorübergehendes Abschiebeverbot für jesidische Frauen und Mädchen gilt. Der Deutsche Bundestag hatte zudem 2023 die Verbrechen des IS an den Jesiden als Völkermord anerkannt, was deren geschützten Status rechtlich untermauert.
Trotz der bestehenden Schutzmaßnahmen für jesidische Gemeinschaften wurde der Flug durchgeführt. Die Behörden bestätigten die Abschiebung von 50 Personen, von denen der Großteil aus Nordrhein-Westfalen stammte. Die Entscheidung, auch Jesidinnen und Jesiden abzuschieben, dürfte die Debatte über Vollzugspraktiken und humanitäre Ausnahmeregelungen weiter anheizen.
