27 June 2026, 08:06

Bundesnetzagentur startet Neuaufrollung der umstrittenen 5G-Frequenzvergabe

Bundesnetzagentur: Neustart des 5G-Verfahrens mit zwei Handlungsoptionen

Bundesnetzagentur startet Neuaufrollung der umstrittenen 5G-Frequenzvergabe

Bundesnetzagentur leitet Neuaufrollung der 5G-Frequenzvergabe ein

Die Vergabe der 5G-Frequenzen in Deutschland soll von der Bundesnetzagentur neu aufgerollt werden. Anlass ist ein Gerichtsurteil, das die Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2019 für rechtswidrig erklärte – begründet mit unzulässiger Einflussnahme durch das Bundesverkehrsministerium.

Das Verwaltungsgericht Köln stellte fest, dass das Ministerium bei der Ausarbeitung der Auktionsregeln unrechtmäßig eingriff. Die Behörde muss nun das gesamte Vergabeverfahren überprüfen.

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Zwei Optionen stehen zur Diskussion: Zum einen könnte die Bundesnetzagentur die bestehenden Bedingungen anpassen, ohne eine neue Auktion durchzuführen. Zum anderen wäre eine vollständige Neuvergabe möglich, einschließlich einer erneuten Frequenzzuteilung im Rahmen einer neuen Versteigerung.

Um eine breite Meinungsbildung zu ermöglichen, hat die Bundesnetzagentur eine öffentliche Konsultation gestartet. Betroffene Akteure können bis zum 12. Januar 2026 Stellungnahmen einreichen. Zudem ist eine Anhörung der Beteiligten geplant, um die weiteren Schritte zu klären.

In einem Fragebogen an die Netzbetreiber thematisiert die Behörde zentrale Punkte: Dazu zählen die Frequenzverteilung, Wettbewerbsaspekte, Nutzungsbedingungen, Versorgungsauflagen sowie das Verfahren selbst. Ziel ist es, der Präsidentenkammer eine faire und transparente Abwägung aller Interessen zu ermöglichen.

Bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist, bleiben die aktuellen Frequenzzuteilungen bestehen. Die Konsultation soll der Behörde als Grundlage dienen, ob sie die Bedingungen anpasst oder eine neue Auktion durchführt. Bis dahin gelten die bestehenden Zuteilungen weiter. Das Verfahren zielt darauf ab, die rechtlichen Bedenken auszuräumen und gleichzeitig regulatorische Fairness zu wahren.

Quelle