Cannabisgesetz 2024: Was sich in Deutschland seit April wirklich geändert hat
Marie FuchsCannabisgesetz 2024: Was sich in Deutschland seit April wirklich geändert hat
Deutschlands Cannabisgesetz (CanG) trat am 1. April 2024 in Kraft, nachdem der Bundestag es am 23. Februar 2024 verabschiedet hatte. Das Gesetz führt neue Regelungen für Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis für Erwachsene ein.
Das Gesetz verfolgt einen zweigliedrigen Ansatz. Zum einen wurde der private Konsum legalisiert: Erwachsene dürfen bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis zu Hause besitzen, bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitführen und maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen.
Der Konsum bleibt jedoch starken Einschränkungen unterworfen. Er ist in der Nähe von Minderjährigen sowie in bestimmten öffentlichen Bereichen verboten. Für Autofahrer gilt ein strenger THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut.
Der zweite Pfeiler des Gesetzes erlaubt nicht-kommerzielle Anbauvereine mit bis zu 500 Mitgliedern. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen diese Gemeinschaften Mitgliedern ab 21 Jahren monatlich bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis abgeben. Allerdings waren bis Anfang März 2025 bundesweit erst 133 von 593 Anträgen auf Anbauerlaubnis genehmigt worden.
Das neue Gesetz markiert einen grundlegenden Wandel in der deutschen Drogenpolitik. Es setzt klare Grenzen für Besitz, Anbau und Konsum, behält aber Schutzmaßnahmen für die öffentliche Sicherheit bei. Im Rahmen des zweiten Pfeilers sind zudem regionale Modellprojekte für kommerzielle Produktion und Verkauf geplant.
