Deutschland zentralisiert Datenschutzaufsicht: BfDI übernimmt Schlüsselrolle bei DSGVO-Verstößen
Moritz KellerDeutschland zentralisiert Datenschutzaufsicht: BfDI übernimmt Schlüsselrolle bei DSGVO-Verstößen
Deutschland reformiert seine Datenschutzaufsicht, indem es die Zuständigkeiten auf eine zentrale Bundesbehörde überträgt. Der Entwurf des Datengesetz-Umsetzungsgesetzes (DADG) sieht vor, Schlüsselaufgaben beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zu bündeln. Damit würde die Rolle der Landesdatenschutzbehörden zurückgedrängt und ein einheitlicherer Ansatz bei der Einhaltung der Vorschriften geschaffen.
Der DADG-Entwurf folgt dem EU-Datengesetz, das zwar bereits vor einigen Wochen in Kraft getreten ist, in Deutschland aber noch umgesetzt werden muss. Nach den neuen Regeln übernimmt der BfDI die Ahndung von DSGVO-Verstößen durch private Unternehmen und wendet das bestehende Bußgeldsystem an. Zudem wird die Behörde mit branchenspezifischen Aufsichtsstellen zusammenarbeiten, um die Compliance zu überwachen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erhält durch das Gesetz erweiterte Befugnisse. Zu ihren Aufgaben gehören künftig die Zulassung von Schlichtungsstellen, die Durchsetzung der Pflichten nach Artikel 38 des Datengesetzes sowie die Einleitung von Ermittlungen. Die Behörde wird zudem befugt sein, bei Verstößen Geldbußen zu verhängen.
Der Entwurf führt ein gestuftes Bußgeldsystem für Nicht-Compliance ein. Die Strafen beginnen bei 50.000 Euro, können bei Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von über 250 Millionen Euro jedoch bis zu 2 Prozent des globalen Umsatzes betragen. Die Bundesregierung argumentiert, dass die Zentralisierung der Aufsicht zu einer klareren Rechtsauslegung und mehr Rechtssicherheit für Unternehmen führen werde.
Sobald das DADG verabschiedet ist, tritt es am Tag nach seiner offiziellen Verkündung in Kraft. Dafür sind eine Stellungnahme des Bundesrates sowie eine abschließende Lesung im Bundestag erforderlich.
Die geplanten Änderungen würden eine grundlegende Neuordnung der deutschen Datenschutzlandschaft bedeuten. Der BfDI und die BNetzA werden zu den Hauptverantwortlichen für die Durchsetzung – auf Kosten vieler bisheriger Landesaufsichten. Unternehmen müssen sich künftig nur noch an ein einheitliches Regelwerk halten, während die Bußgelder je nach Umsatz und Schwere des Verstoßes gestaffelt werden.






