23 May 2026, 10:07

Falsche Rechnungen für Balkon-Solaranlagen: Betrüger nutzen EEG-Verwirrung aus

Strafe für Balkon-Kraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Falsche Rechnungen für Balkon-Solaranlagen: Betrüger nutzen EEG-Verwirrung aus

Betrügerische Schreiben zielen auf Besitzer kleiner Balkon-Solaranlagen ab

In ganz Deutschland werden derzeit gefälschte Briefe an Besitzer kleiner Balkon-Solaranlagen verschickt. Die betrügerischen Schreiben fordern angeblich ausstehende Gebühren für nicht angemeldete Anlagen und haben eine Warnung der Bundesnetzagentur ausgelöst. Behörden haben zahlreiche Ungereimtheiten in den Briefen festgestellt, die sie als klaren Betrugsversuch entlarven.

In den täuschenden Schreiben wird den Empfängern vorgeworfen, ihre Photovoltaik-(PV)-Anlagen nicht im Marktstammdatenregister registriert zu haben. Sie fordern eine sofortige Zahlung von 41,60 Euro und drohen mit einer „vollen Strafe“ von 208 Euro, falls die Forderung innerhalb von 14 Tagen ignoriert wird. Zudem weisen die Betrüger die Besitzer fälschlicherweise an, einen jährlichen EEG-Bericht einzureichen – und nutzen dabei die Verwirrung um die Meldepflichten aus.

Tatsächlich schreibt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, dass Betreiber von Balkon-Solargeräten ihre Anlagen innerhalb eines Monats nach der Installation registrieren müssen. Zudem sind sie verpflichtet, einmal jährlich die Zählerstände zu melden, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Die Bundesnetzagentur hat jedoch mehrere Warnsignale in den Briefen identifiziert, darunter falsche Absenderadressen und Telefonnummern.

Die Behörde ruft die Empfänger dazu auf, die Zahlungsaufforderungen ignorieren. Stattdessen sollten sie Anzeige gegen unbekannte Täter bei der Polizei erstatten. Offizielle Mitteilungen der Bundesnetzagentur würden niemals auf diese Weise mit Strafandrohungen verbunden, betonen die Verantwortlichen.

Der Betrug spielt mit der Angst vor Verstößen gegen Vorschriften, doch die Bundesnetzagentur bestätigt, dass auf diesem Weg keine legitimen Gebühren erhoben werden. Besitzer von Balkon-Solaranlagen sollten verdächtige Schreiben direkt bei der Behörde überprüfen. Die korrekte Registrierung bleibt zwar Pflicht – Zahlungen sollten jedoch ausschließlich über die offiziellen Kanäle geleistet werden.

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