Festnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit verbotenen Waffen und Haftbefehlen
Moritz KellerFestnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit verbotenen Waffen und Haftbefehlen
Am 14. Juni wurde ein 43-jähriger obdachloser Mann am Hauptbahnhof Gelsenkirchen festgenommen, nachdem die Polizei bei ihm verbotene Waffen entdeckt hatte. Gegen den deutschen Staatsbürger lagen bereits zwei separate Haftbefehle vor, als die routinemäßige Kontrolle stattfand.
Beamte hielten den Mann während einer Streife am Bahnhof an. Bei einer Durchsuchung fanden sie ein Messer und einen ausziehbaren Schlagstock – beides Gegenstände, deren Besitz ihm gerichtlich untersagt war. Die Behörden beschlagnahmten die Gegenstände sofort und nahmen ihn in Gewahrsam.
Gegen den Mann lagen zwei offene Haftbefehle vor: Der erste ergab sich aus einer Verurteilung wegen Volksverhetzung, für die eine sechsmonatige Haftstrafe verhängt worden war. Der zweite bezog sich auf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz mit einer achtmonatigen Freiheitsstrafe.
Nach Belehrung über seine Rechte wurde er in Untersuchungshaft genommen. Neben den bestehenden Haftbefehlen drohen ihm nun zusätzliche Anklagen wegen Verstößen gegen das deutsche Waffengesetz. Später überstellte die Polizei den Mann in eine Justizvollzugsanstalt zur weiteren Bearbeitung des Falls.
Die Festnahme verschärft die rechtlichen Probleme des Mannes. Er bleibt vorerst in Haft, während die Behörden die ausstehenden Strafen sowie den neuesten Waffendeliktsfall bearbeiten. Die beschlagnahmten Gegenstände dienen als Beweismittel für das Verfahren.
