04 April 2026, 16:08

Fünf Männer ohne Papiere bei Baustellenkontrolle in Gladbeck erwischt

Schwarz-weiß-Foto einer Fabrik mit Arbeitern an einer Maschine, umgeben von Metallstangen und -pfählen, beschriftet mit "Neue Eisenglebeerei, die erste Fabrik Deutschlands" unten.

Fünf Männer ohne Papiere bei Baustellenkontrolle in Gladbeck erwischt

Fünf Männer bei Baukontrolle in Gladbeck ohne gültige Papiere erwischt

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Bei einer Baustellenkontrolle in Gladbeck sind fünf Männer ohne die erforderlichen Arbeitsdokumente aufgefallen. Wie die Behörden mitteilten, wurde die Gruppe – vier usbekische und ein turkmenischer Staatsbürger – am 22. Oktober 2025 überprüft. Ihre Unterlagen entsprachen nicht den deutschen rechtlichen Anforderungen für eine Beschäftigung.

Die Kontrolle führte das Zollamt Dortmund gemeinsam mit dem Ausländeramt Gladbeck durch. Im Fokus stand eine Baustelle für den Glasfaserausbau, auf der die Männer tätig waren. Bei der Überprüfung ihrer Papiere stellten die Beamten fest, dass diese lediglich über Pässe und polnische Aufenthaltstitel verfügten – was für eine legale Beschäftigung in Deutschland nicht ausreicht.

Einer der Usbeken war bereits wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland aktenkundig. Die Zollbeamten nahmen alle fünf Männer vorläufig wegen des Verdachts auf unerlaubten Aufenthalt fest und leiteten Ermittlungsverfahren ein. Später wurden die Beschuldigten an das Ausländeramt übergeben, das nun über ihr weiteres Schicksal in Deutschland entscheidet.

Gegen den Arbeitgeber, ein in Polen ansässiges Unternehmen, wird wegen möglicher Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ermittelt. Verstöße gegen Arbeitsrecht, darunter illegale Beschäftigung, können mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Nach Angaben der Behörden gab es in den vergangenen zwei Jahren keine vergleichbaren Fälle, in denen polnische Arbeitgeber usbekische oder turkmenische Arbeiter illegal nach Deutschland entsandt hätten.

Für eine legale Beschäftigung in Deutschland benötigen usbekische und turkmenische Staatsbürger ein gültiges Visum oder eine Arbeitserlaubnis. Das Fehlen der erforderlichen Dokumente löste die behördlichen Maßnahmen aus.

Den fünf Arbeitern drohen nun Abschiebung oder weitere rechtliche Konsequenzen. Die Ermittlungen gegen den Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Entsendepraxis laufen noch. Die deutschen Behörden setzen weiterhin auf strenge Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften für ausländische Arbeitskräfte.

Quelle