Gleistrespasser legen Bahnverkehr an Müngstener Brücke lahm – hohe Kosten und Bußgelder
Marie FuchsGleistrespasser legen Bahnverkehr an Müngstener Brücke lahm – hohe Kosten und Bußgelder
Drei Unbefugte sorgen für massive Zugausfälle an der Müngstener Brücke
Am Sonntag, dem 8. März, verursachte eine Gruppe von Gleistrespassern erhebliche Störungen im Bahnverkehr in der Nähe der Müngstener Brücke. Drei Personen – zwei Erwachsene und ein Kind – wurden gegen 12:05 Uhr auf den Gleisanlagen gesichtet, woraufhin ein Großeinsatz ausgelöst wurde. Die Behörden sahen sich gezwungen, den Zugverkehr für über 40 Minuten komplett einzustellen, während Rettungskräfte die Lage unter Kontrolle brachten.
Augenzeugen hatten die Unbefugten kurz nach Mittag in der Nähe der Brücke gemeldet. Innerhalb weniger Minuten wurde die Strecke zwischen Wuppertal und Solingen gesperrt, um Unfälle zu verhindern. Von 12:09 Uhr bis 12:50 Uhr ruhten sämtliche Zugfahrten, was zu erheblichen Verspätungen für Reisende führte.
Die Feuerwehr Solingen rückte mit mehreren Einheiten an und verursachte dabei Kosten in Höhe von etwa 656 Euro. Parallel leitete die Bundespolizei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die beiden Erwachsenen wegen unerlaubten Betretens der Gleisanlagen ein – allein dieser Einsatz schlug mit 99,60 Euro zu Buche.
Beide Erwachsene müssen nun mit finanziellen Konsequenzen rechnen: Die Wuppertaler Polizei verhängte gegen jeden von ihnen ein Bußgeld in Höhe von 118,50 Euro. Zudem erließ die Stadt Solingen einen Kostenbescheid gemäß dem nordrhein-westfälischen Brandschutzgesetz. Die benachbarte Stadt Remscheid prüft noch, ob weitere Auslagen geltend gemacht werden, hat aber noch keinen Entscheidungszeitpunkt genannt.
Der Vorfall führte nicht nur zu massiven Zugverspätungen, sondern auch zu einem teuren Einsatz der Rettungskräfte. Gegen die beteiligten Erwachsenen wurden bereits Maßnahmen ergriffen, während weitere Forderungen noch geprüft werden. Das Geschehen unterstreicht die Gefahren und Folgen, die mit dem unbefugten Betreten von Bahnanlagen einhergehen.






