26 April 2026, 18:08

IS-Kämpfer aus NRW verliert letzten Rechtsstreit gegen Abschiebung nach Tadschikistan

Gelbliches rechtliches Dokument mit der Überschrift "Tribunal Révolutionnaire", das Hinrichtungsurteile in Frankreich detailliert, in Kursivschrift geschrieben.

Verurteilter IS-Kämpfer aus Tadschikistan kann endlich aus Deutschland ausgewiesen werden - IS-Kämpfer aus NRW verliert letzten Rechtsstreit gegen Abschiebung nach Tadschikistan

Ein Mann aus dem Kreis Warendorf, der für den sogenannten "Islamischen Staat" (IS) in Syrien und im Irak gekämpft hat, hat seinen letzten juristischen Kampf gegen die Abschiebung verloren. Deutsche Gerichte entschieden, dass er nun nach Tadschikistan abgeschoben werden darf, nachdem die Behörden dort zugesichert haben, dass ihm keine Folter droht. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Rechtsstreitigkeiten und eine fünfjährige Haftstrafe wegen terrorismusbezogener Straftaten.

Der Mann, der ursprünglich aus Tadschikistan stammt, schloss sich 2015 dem IS an und nahm an Kämpfen in Syrien und im Irak teil. 2017 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe.

Nach seiner Verurteilung stoppte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2018 vorläufig seine Abschiebung. Die Behörden befürchteten, er könnte in Tadschikistan der Folter ausgesetzt werden. Das Abschiebeverbot blieb bis 2024 in Kraft, bis die tadschikischen Behörden Zusicherungen gegen Misshandlung gaben.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das Verwaltungsgericht Münster prüfte den Fall erneut und kam zu dem Schluss, dass keine erhebliche Foltergefahr mehr bestehe. Es urteilte, dass sich die "veränderten Umstände" rechtfertigten, das Abschiebeverbot aufzuheben. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung später und stimmte der Einschätzung zu.

Im August 2024 legte der Mann Berufung gegen die Aufhebung des Verbots ein. Das Verwaltungsgericht Münster wies seinen Antrag zurück und ebnete damit den Weg für die Abschiebung.

Das juristische Verfahren ist nun abgeschlossen, und die Abschiebung des Mannes nach Tadschikistan kann vollzogen werden. Deutsche Gerichte akzeptierten die Zusicherungen Tadschikistans als ausreichend, um Folter oder unmenschliche Behandlung zu verhindern. Der Fall markiert das Ende eines langjährigen Rechtsstreits um seine Abschiebung.

Quelle