23 May 2026, 02:15

Lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H. nun rechtskräftig

Messerattacke in Solingen: Höchste Strafe für Täter bestätigt

Lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H. nun rechtskräftig

Ein deutsches Gericht hat das lebenslange Urteil gegen Issa H. wegen eines tödlichen Messerangriffs auf ein Fest in Solingen im Jahr 2024 bestätigt. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung fast zwei Jahre nach der Tat, bei der drei Menschen starben und acht schwer verletzt wurden. Das Urteil folgt auf einen Prozess, der im Mai 2025 in Düsseldorf begann.

Am Abend des 23. August 2024 griff Issa H. mit einem 19 Zentimeter langen Küchenmesser Besucher des Festes an. Drei Menschen tötete er, acht weitere verletzte er teilweise schwer. Die Polizei leitete eine Großfahndung ein und nahm ihn am folgenden Tag fest.

Während des Verfahrens legten die Staatsanwälte dar, dass Issa H. geplant hatte, so viele Menschen wie möglich zu töten. Er betrachtete seine Opfer als Symbole der westlichen Gesellschaft, getrieben von seiner ideologischen Nähe zur Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS). Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte ihn im September 2025 zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung – die höchste Strafe im deutschen Rechtssystem.

Das Gericht ordnete zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an und begründete dies mit der anhaltenden Gefahr, die von ihm ausgehe. Der Anschlag hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst und die Debatte über Deutschlands Flüchtlings- und Asylpolitik neu entfacht.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Verurteilung Issa H.s wegen Mordes und versuchten Mordes nun rechtskräftig. Er wird eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen, ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung. Im Anschluss folgt die Sicherungsverwahrung, die sicherstellt, dass er auch über seine ursprüngliche Haftstrafe hinaus inhaftiert bleibt.

Quelle