Mini-Bagger-Schmuggel auf der A2: Fahrer zahlt 2.870 Euro Strafe an den Zoll
Moritz KellerMini-Bagger-Schmuggel auf der A2: Fahrer zahlt 2.870 Euro Strafe an den Zoll
Ein 42-jähriger Fahrer wurde beim Versuch erwischt, einen Mini-Bagger ohne Zahlung der Einfuhrabgaben in die EU zu schmuggeln. Der Vorfall ereignete sich auf der Autobahn A2 in der Nähe von Hamm, wo Zollbeamte einen Anhänger mit polnischem Kennzeichen kontrollierten.
Der Mann gab an, den Bagger in Großbritannien für etwa 15.000 Euro gekauft zu haben und ihn für ein privates Bauprojekt nach Polen transportieren zu wollen. Bei der Befragung konnte er jedoch die erforderlichen Zolldokumente nicht vorlegen.
Nach den Zollvorschriften müssen Reisende, die aus Nicht-EU-Ländern in die Union einreisen, Waren an der Grenze mündlich anmelden. Die Freigrenzen für zollfreie Einfuhren betragen dabei maximal 300 Euro für die meisten Reisenden, 430 Euro für Flug- oder SchiffsPassagiere und 175 Euro für Personen unter 15 Jahren. Da der Wert des Baggers diese Freigrenzen bei Weitem überstieg, hätte der Fahrer ihn anmelden und die fällige Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von etwa 2.870 Euro entrichten müssen.
Weil er keine gültigen Papiere vorlegen konnte, sah er sich mit einem Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung konfrontiert. Die Behörden verlangten von ihm, die ausstehenden Abgaben zu begleichen, bevor er seine Fahrt fortsetzen durfte. Der Fahrer zahlte die 2.870 Euro Einfuhrumsatzsteuer und durfte schließlich weiterreisen.
Zollbeamte warnten, dass nicht angemeldete Waren, die die Freigrenzen überschreiten, mit Strafen geahndet werden. Der Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, hochwertige Güter bei der Einreise in die EU korrekt zu deklarieren.
