Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – so berechnen Sie Ihren
Marie FuchsMinijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – so berechnen Sie Ihren
Minijobber in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – genau wie Vollzeitbeschäftigte. Wie viele Tage es genau sind, hängt davon ab, wie oft sie pro Woche arbeiten. Ein neuer Rechner der Minijob-Zentrale hilft ihnen, ihren Anspruch schnell zu berechnen.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Arbeitnehmern, die sechs Tage die Woche arbeiten, mindestens 24 bezahlte Urlaubstage pro Jahr zu. Wer weniger Tage arbeitet, für den ändert sich die Berechnung. Die Standardformel ist einfach: Die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage wird mit vier multipliziert.
Ein Minijobber, der beispielsweise zwei Tage pro Woche arbeitet, erhält so acht Urlaubstage im Jahr. Ergibt die Rechnung eine ungerade Zahl, wird ab einem halben Tag aufgerundet. Kleinere Bruchteile bleiben als Stunden bestehen und können später genommen oder bei Beendigung des Jobs ausgezahlt werden.
Nicht alle Minijobber arbeiten nach einem festen Wochenplan. Ihr Urlaubsanspruch passt sich an die tatsächlich geleisteten Arbeitstage an. Manche erhalten zudem mehr als das gesetzliche Minimum, wenn ihr Vertrag oder betriebliche Regelungen zusätzlichen Urlaub vorsehen.
Das Online-Tool der Minijob-Zentrale vereinfacht die Berechnung der Urlaubstage. Beschäftigte können ihren Anspruch so ohne komplizierte Rechnerei prüfen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass der Urlaub korrekt – ob in Tagen oder Stunden – gewährt wird.






