NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – Landtag entscheidet bald
Amelie KleinRichter in NRW können länger arbeiten - NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – Landtag entscheidet bald
Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald die Möglichkeit erhalten, bis zum Alter von 69 Jahren zu arbeiten. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf unterstützt, der freiwillige Verlängerungen über das aktuelle Renteneintrittsalter von 67 Jahren hinaus ermöglichen soll. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) betonte die Vorteile, erfahrene Richter länger im Dienst zu behalten.
Derzeit müssen Richter in Nordrhein-Westfalen mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen, ohne Möglichkeit einer Verlängerung. Diese Regelung könnte sich ändern, nachdem der Landtag Anfang Juli eine Änderung des Richtergesetzes beantragt hatte.
Der neue Gesetzentwurf, der nun von der Landesregierung gebilligt wurde, soll dem Landtag zur Debatte vorgelegt werden. Bei Annahme könnten Richter entscheiden, weitere zwei Jahre in ihrem Amt zu bleiben.
Limbach argumentierte, dass erfahrene Richter wertvolles Fachwissen in das Justizsystem einbrächten. Zudem gebe es den Gerichten durch freiwillige Verlängerungen mehr Flexibilität bei der Bewältigung der Arbeitsbelastung.
Die geplante Änderung würde einen Wechsel vom bisherigen starren Renteneintrittsalter bedeuten. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, könnten Richter in Nordrhein-Westfalen selbst entscheiden, ob sie bis 69 weiterarbeiten möchten. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Landtag.
