NRW übernimmt GEMA-Gebühren für gemeinnützige Veranstaltungen ab 2026
Nordrhein-Westfalen führt neue Förderung für ehrenamtliche Arbeit und gemeinnützige Veranstaltungen ein
Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die GEMA-Gebühren für bestimmte Veranstaltungen. Die Maßnahme soll das bürgerschaftliche Engagement und den sozialen Zusammenhalt in der Region stärken.
Die Regelung gilt für Veranstaltungen mit Live- oder aufgezeichneter Musik, bei denen kein Eintrittsgeld erhoben wird. Die Veranstaltungsorte dürfen maximal 500 Quadratmeter groß sein. Jede Organisation kann im Rahmen der Pauschalvereinbarung bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr geltend machen.
Ausgenommen sind Konzerte, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik und gestreamte Auftritte. Von der Neuregelung profitieren rund 33.500 Vereine und Organisationen im Land. Geprüft wird derzeit, ob künftig auch Karnevalsumzüge und Schützenfestprozessionen einbezogen werden können.
Das mit drei Millionen Euro ausgestattete Programm läuft bis Ende 2027. Sebastian Haug, CDU-Landtagsabgeordneter aus Solingen, lobte die Entscheidung: Sie unterstütze das ehrenamtliche Engagement und stärke das gemeindliche Leben. Die neue Regelung erleichtere es Vereinen, Feste, Jubiläen und andere nichtkommerzielle Veranstaltungen auszurichten. Sie beseitige eine finanzielle Hürde für Organisatoren und fördere mehr Gemeinschaftsaktivitäten. Die Landesregierung erhofft sich dadurch einen Aufschwung des Ehrenamts in ganz Nordrhein-Westfalen.
