23 April 2026, 04:09

Polizei NRW räumt gravierende Barrierefreiheitsmängel auf ihrer Website ein

Whiteboard mit dem Text "Beyond Blended Accessibility", einer Globus-Zeichnung und Pfeilen.

Polizei NRW räumt gravierende Barrierefreiheitsmängel auf ihrer Website ein

Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat auf ihrer Website eingeräumt, dass sie die deutschen Standards für digitale Barrierefreiheit nur teilweise erfüllt. Eine aktuelle Prüfung deckte mehrere Mängel auf, die eine vollständige Nutzung für Menschen mit Behinderungen erschweren. Die Probleme wurden anhand des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) bewertet.

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Die Untersuchung förderte zahlreiche Defizite im Design der Seite zutage. So bereitet die Tastaturnavigation Schwierigkeiten, da der Fokusindikator nicht ausreichend kontrastreich ist und damit unter dem geforderten Kontrastverhältnis von 3:1 liegt. Auch die Überschriftenstruktur ist mangelhaft: Es fehlen oder sind falsch hierarchisierte Ebenen (h1–h6), was den Inhalt schwerer nachvollziehbar macht.

Tabellen auf der Website nutzen keine korrekte Auszeichnung mit Elementen wie

, oder
. Ohne diese können Screenreader die enthaltenen Daten nicht richtig interpretieren. Ein weiteres Problem stellen Listen dar, die fälschlicherweise mit -Elementen statt mit den korrekten Tags
    ,
    oder
  1. umgesetzt wurden.

    Auch bei der Barrierefreiheit von Medien gibt es erhebliche Lücken. Stumme Videos verfügen weder über Alternativtexte noch über Audiodeskriptionen, während Audiodateien ohne Transkripte auskommen müssen. Bei Bildern fehlen Alt-Texte gänzlich, sind unpassend formuliert oder in der falschen Sprache verfasst. Zwar sind Videos mit Untertiteln versehen, doch die Steuerungselemente zum Ein- und Ausschalten sind nicht deutlich sichtbar.

    In der Stellungnahme heißt es, die Website erfülle lediglich einen Teil der BITV-2.0-Anforderungen, während zentrale Bereiche nicht konform seien.

    Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat die bestehenden Barrierefreiheitsdefizite anerkannt. Nutzerinnen und Nutzer, die auf assistive Technologien angewiesen sind, könnten daher Probleme bei der Navigation, der Mediennutzung und der strukturierten Inhaltsdarstellung haben. Zwar wird in der Erklärung kein konkreter Zeitplan für die Behebung der Mängel genannt, doch wird der Handlungsbedarf betont, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Quelle