Rechtsstreit um Leverkusener Rheinbrücke: NRW kündigt Porr-Vertrag nach gravierenden Baumängeln
Henry SchmittRechtsstreit um Leverkusener Rheinbrücke: NRW kündigt Porr-Vertrag nach gravierenden Baumängeln
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst hat die Entscheidung des Landes verteidigt, den Vertrag mit dem Baukonzern Porr für die neue Rheinbrücke zu beenden. Der Schritt erfolgte nach der Entdeckung schwerwiegender Mängel an den Stahlkomponenten. Nun läuft vor dem Landgericht Köln ein Rechtsstreit über die Vertragskündigung.
Im Mittelpunkt des Streits steht das Leverkusener Rheinbrücken-Projekt, das zwei parallele Brücken umfasst. Die erste ist bereits in Betrieb, während die zweite noch gebaut wird. Die Fertigstellung des gesamten Projekts wird für Mitte 2028 erwartet; die Montage der Pylone soll im September 2026 beginnen.
Die Bundesregierung verklagt Porr auf Schadensersatz in Höhe von über 350 Millionen Euro. Porr wiederum hat eine Gegenklage eingereicht und fordert mehr als 200 Millionen Euro für erbrachte Leistungen sowie entgangene Aufträge nach der Vertragsauflösung. Inklusive Zinsen könnte die insgesamt strittige Summe bis zu einer Milliarde Euro betragen.
Wüst begründete seine Zustimmung zur Kündigung damit, die Fertigstellung der Brücke beschleunigen zu wollen. Als Gründe nannte er systemische Mängel und gravierende Fehler in der Stahlkonstruktion. Verkehrsminister Oliver Krischer zeigte sich zuversichtlich, dass das Land selbst bei einer Niederlage vor Gericht keine negativen Folgen zu befürchten habe.
Der Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln dauert an. Beide Seiten haben umfangreiche finanzielle Forderungen vorgelegt. Das Urteil wird nicht nur die finanzielle Belastung für das Land bestimmen, sondern auch den weiteren Zeitplan für den Brückenbau maßgeblich beeinflussen.
