29 April 2026, 20:08

Rücksichtslose Raserei endet mit umgestürztem Mercedes und Schlagstock-Bedrohung

Polizeiauto fahrt auf einer Stra├če neben einer Menschenmenge, mit einer Banner auf der linken Seite des Autos und Gel├ädern mit Bannern dahinter; B├Ąume, eine Brücke, eine Flagge und ein bew├Âlktes Himmel sind im Hintergrund sichtbar.

Rücksichtslose Raserei endet mit umgestürztem Mercedes und Schlagstock-Bedrohung

21-Jähriger aus Gummersbach nach rücksichtsloser Raserei mit mehreren Strafanzeigen konfrontiert

Ein 21-jähriger Autofahrer aus Gummersbach muss sich nach einer waghalsigen Fahrt am 28. September 2025 wegen mehrerer Straftaten verantworten. Die Polizei in Euskirchen erhielt Meldungen über einen dunklen Mercedes, der ohne Licht mit hoher Geschwindigkeit durch Weilerswist-Derkum und Euskirchen-Kessenich raste. Die Verfolgungsjagd endete damit, dass das Fahrzeug umkippte und der Fahrer einen Zeugen mit einem Schlagstock bedrohte.

Erstmals gesichtet wurde der Mann in Weilerswist-Derkum, wo Augenzeugen überhöhte Geschwindigkeit und eine unberechenbare Fahrweise meldeten. Anschließend kam es in Weilerswist-Lommersum fast zu einem Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, bevor der Fahrer die Kontrolle verlor und sein Mercedes umschlug. Sowohl er als auch sein 18-jähriger Beifahrer aus Drolshagen erlitten leichte Verletzungen.

Am Unfallort zeigte der Fahrer deutliche Anzeichen von Alkoholisierung. Die Beamten entnahmen eine Blutprobe und zogen seinen Führerschein sowie das Fahrzeug ein. Später bedrohte er in Weilerswist-Ottenheim einen Zeugen mit einem Schlagstock, was die Lage weiter zuspitzte.

Die Ermittlungsbehörden haben mittlerweile mehrere Anzeigen erstattet, darunter wegen illegaler Straßenrennen, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Bedrohung. Die Untersuchungen dauern an.

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Dem Fahrer drohen nun rechtliche Konsequenzen nach seinen leichtsinnigen Handlungen in mehreren Orten. Sein Führerschein wurde entzogen, das Auto vorerst beschlagnahmt. Die Polizei sammelt weiterhin Beweismaterial für das Strafverfahren.

Quelle