18 June 2026, 04:08

Schärfere Regeln: Landtag reformiert Ordnungsbehördengesetz für mehr Sicherheit

Voraufnahmen und langfristige Aufenthaltsverbote        Landtag stärkt kommunale öffentliche Ordnung

Schärfere Regeln: Landtag reformiert Ordnungsbehördengesetz für mehr Sicherheit

Der Landtag hat umfassende Reformen des Ordnungsbehördengesetzes verabschiedet. Das neue Gesetz rüstet die Kommunen mit schärferen Instrumenten aus, um Wiederholungstäter zu bekämpfen und die öffentliche Sicherheit zu verbessern. Lokale Vertreter begrüßen die Änderungen als Schritt zu klareren Regelungen.

Die überarbeitete Gesetzgebung ermöglicht es den Behörden, gegen Personen, die wiederholt den öffentlichen Raum stören, andere belästigen oder gefährliche Situationen schaffen, längerfristige Platzverweise zu verhängen. Zudem werden die Befugnisse der Aufsichtsbehörden gestärkt, sodass sie wiederkehrende Probleme in Brennpunkten gezielter angehen können.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Bürgermeister Martin Heinen unterstützt die Entscheidung und betont, sie schaffe dringend benötigte Rechtssicherheit für die lokale Ordnungsdurchsetzung. Vanessa Odermatt und Jochen Klenner sind überzeugt, dass die Reformen die Wirksamkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) steigern und die öffentliche Ordnung nachhaltig verbessern werden.

Zusätzlich wird der Einsatz von Körperkameras ausgeweitet. Beamte sollen künftig Vorfälle bereits im Vorfeld aufzeichnen, um eine bessere Dokumentation zu gewährleisten. Die Kameras sollen dazu beitragen, Konflikte zu entschärfen und faire Ermittlungen zu ermöglichen.

Die örtliche CDU hat angekündigt, sich für eine zügige und einheitliche Umsetzung der Maßnahmen einzusetzen. Mit dem neuen Gesetz kann der KOD nun wiederkehrende Störungen wirksamer bekämpfen. Ziel der Reformen ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu modernisieren und transparente Regeln für die Vollstreckung zu schaffen.

Quelle