09 May 2026, 06:14

Schwarzarbeit und Lohnbetrug: Behörden decken massive Verstöße in Gastronomie auf

Schwarz-weiß-Zeichnung einer Fabrik mit rauchenden Schornsteinen, umgeben von Gebäuden, Grünflächen und einem Zaun, beschriftet mit "New York State Penitentiary" unten.

Schwarzarbeit und Lohnbetrug: Behörden decken massive Verstöße in Gastronomie auf

Bei jüngsten Kontrollen haben deutsche Behörden zahlreiche Verstöße gegen Arbeits- und Einwanderungsrecht aufgedeckt. Im Fokus standen Betriebe der Hotel- und Gastronomiebranche, in der die Einhaltung von Mindestlohn- und Aufenthaltsbestimmungen besonders streng überwacht wird.

Insgesamt wurden 156 Beschäftigte überprüft, wobei 24 Arbeitnehmer aus vier Unternehmen einer eingehenden Untersuchung unterzogen wurden. Dabei kamen illegale Aufenthalte, Lohnvorenthaltung sowie der Missbrauch von Sozialleistungen ans Licht. Die Kontrollen konzentrierten sich auf die Hotel- und Gastronomiebranche – einen Sektor mit hoher Beschäftigtenquote und strengen Mindestlohnvorgaben. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland liegt derzeit bei 12,82 Euro pro Stunde, doch in vier Fällen wurde der Verdacht auf Unterbezahlung geäußert.

Unter den festgestellten Verstößen fanden sich zwei Fälle von vorenthaltenem oder veruntreutem Lohn. Drei Unternehmen hatten neu eingestellte Mitarbeiter nicht wie vorgeschrieben bei den Behörden gemeldet. Zudem hielten sich 12 Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland auf.

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Bei weiteren Überprüfungen wurden sieben Verdachtsfälle auf Sozialleistungsbetrug aufgedeckt. Einige Beschäftigte verfügten nicht über die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen, andere waren ohne entsprechende Berechtigung angestellt. Die Kontrollen zeigten einmal mehr die anhaltenden Herausforderungen bei der Durchsetzung von Arbeits- und Einwanderungsregeln in dieser Branche auf.

Die Ermittlungen führten zu Sanktionen gegen Unternehmen und Personen, die gegen geltendes Recht verstoßen hatten. Die Behörden kündigten an, die Überwachung insbesondere in Branchen mit hohem Anteil an migrantischen Beschäftigten fortzusetzen. Bei bestätigten Verstößen gegen Lohn-, Aufenthalts- oder Meldebestimmungen drohen Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.

Quelle