Selbstbestimmungsgesetz: Warum Missbrauchsvorwürfe jetzt zu Nachbesserungen führen
Moritz KellerSelbstbestimmungsgesetz: Warum Missbrauchsvorwürfe jetzt zu Nachbesserungen führen
Seit dem 1. November 2024 kann in Deutschland der Geschlechtseintrag mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt rechtlich geändert werden. Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das von der Ampelkoalition eingeführt wurde, schafft die bisher erforderlichen Gutachten ab. Doch wegen Befürchtungen über möglichen Missbrauch gibt es nun Forderungen nach Nachbesserungen des Gesetzes.
Das Gesetz sollte ein Verfahren vereinfachen, das in manchen Fällen bereits praktiziert wurde. Städte wie Würzburg hatten Geschlechtsänderungen bereits rückgängig gemacht, während Halle ähnliche Schritte erwog. Doch das Gesetz sieht keine explizite Befugnis für Standesämter vor, Änderungen zu blockieren – selbst bei Verdacht auf Missbrauch.
Ein viel beachteter Fall betrifft den Neonazi Sven Liebich. Nach der rechtlichen Änderung seines Geschlechtseintrags in Marla-Svenja Liebich gemäß dem neuen Gesetz beantragt er nun, seine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen abzuleisten. Allerdings hängt seine Unterbringung weiterhin von einer psychologischen Begutachtung ab, da das Gesetz einen solchen Anspruch nicht automatisch gewährt.
Ein weiterer Fall ereignete sich in Nordrhein-Westfalen, wo eine Polizistin ihren Geschlechtseintrag änderte – offenbar in dem Versuch, eine Beförderung zu erlangen. Der Versuch scheiterte, und sie musste später mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
Bis Ende 2025 hatten über 25.000 Menschen das Gesetz genutzt, um ihren rechtlichen Geschlechtseintrag anzupassen. Nun fordern drei Ministerinnen Änderungen. Sie schlagen vor, Standesämtern in offensichtlichen Missbrauchsfällen die Möglichkeit zu geben, Geschlechtsänderungen abzulehnen und die Fälle stattdessen an Gerichte oder eine zentrale Clearingstelle zu verweisen. Zudem soll das Gesetz rückwirkende Korrekturen in Standesregistern ermöglichen, falls ein Missbrauch nachgewiesen wird.
Die geplanten Novellierungen zielen darauf ab, Lücken im aktuellen Gesetz zu schließen. Werden sie verabschiedet, erhalten Standesämter klarere Handlungsbefugnisse, um bei Verdacht auf Missbrauch einzugreifen. Gleichzeitig würde ein formelles Verfahren zur Rücknahme betrügerischer Geschlechtsänderungen in amtlichen Dokumenten eingeführt.
