Solingen führt neue Corona-Regeln für Gastronomie und Bars ein
Gastronomiebetriebe und Bars in Solingen können künftig zwischen zwei neuen Zugangsmodellen wählen. Die Änderung folgt einer Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung von Nordrhein-Westfalen, die die Regeln für die Gastronomie anpasst.
Die überarbeitete Verordnung soll die Vorschriften für Restaurants und Bars an die für Nachtclubs und Diskotheken angleichen. Betreiber müssen sich nun für ein einheitliches Konzept für alle Gäste entscheiden, statt unterschiedliche Regeln auf verschiedene Kunden anzuwenden.
Beim ersten Modell können Lokale den 3G-Nachweis – also den Impf-, Genesen- oder Teststatus – verlangen, kombiniert mit einem maximal 48 Stunden alten Schnelltest sowie einer Maskenpflicht bis zum Platznehmen. Das zweite Modell erlaubt den Zutritt mit 3G-Nachweis und entweder einem sechs Stunden alten Schnelltest oder einem PCR-Test, ohne Maskenpflicht für die Gäste. Die Gültigkeit des Schnelltests wird beim Einlass geprüft und entspricht damit der aktuellen Sechs-Stunden-Regel für Clubs.
Die Stadt Solingen wird stichprobenartige Kontrollen durchführen, um die Einhaltung des gewählten Modells zu überprüfen. Die Einstufung der Betriebe richtet sich künftig stärker nach dem Infektionsrisiko als nach der Art der Gaststättenkonzession.
Das neue System bietet den Betrieben mehr Flexibilität, sorgt gleichzeitig aber für mehr Einheitlichkeit bei der Umsetzung. Die zufälligen Überprüfungen sollen die Einhaltung der ausgewählten Zugangsregeln sichern. Die Anpassung ist Teil der Bemühungen, die Sicherheitsstandards in verschiedenen Betrieben zu vereinheitlichen.
