Solingen verschickt vorläufige Abwassergebührenbescheide nach Gerichtsurteil
Henry SchmittSolingen verschickt vorläufige Abwassergebührenbescheide nach Gerichtsurteil
Abwassergebühren in Solingen: Verzögerungen nach Gerichtsurteil – vorläufige Bescheide ab Ende Juli
Nach einem Gerichtsurteil im vergangenen Jahr gab es Verzögerungen bei den Abwassergebühren in Solingen. Die Stadt hatte die Versendung der Gebührenbescheide im Mai 2022 vorläufig eingestellt, nachdem ein rechtliches Urteil die Berechnung der Kosten betraf. Nun sollen bis Ende Juli wieder vorläufige Rechnungen verschickt werden.
Auslöser war ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Mai 2022, der die Abwassergebührenberechnung der Stadt Oer-Erkenschwick aus dem Jahr 2017 für rechtswidrig erklärte. Das Gericht stellte fest, dass die Gebühren die tatsächlichen Kosten der Kläranlagen überstiegen, was in ähnlichen Fällen – darunter auch in Lohmar – zu einer Neuberechnung und Senkung führte. Daraufhin stoppte der Solinger Technische Betrieb der Stadt (TBS) vorerst alle Gebührenmitteilungen.
Da Oer-Erkenschwick gegen das Urteil Berufung einlegte, bleibt die Rechtslage vorerst unklar. Dennoch hat sich der TBS entschieden, vorläufige Bescheide auf Basis der bestehenden Gebührensatzung zu versenden. Die Stadtverwaltung bestätigte, dass nach Abschluss des Rechtsstreits etwaige Anpassungen automatisch vorgenommen werden – ein formeller Widerspruch der Bürger sei nicht erforderlich.
Für das kommende Jahr gelten vorerst die aktuellen rechtlichen Vorgaben. Der TBS versicherte den Anwohnern, dass bei einer Änderung durch die Berufung Korrekturen rückwirkend vorgenommen werden.
Die vorläufigen Abwassergebührenbescheide werden bis Ende Juli in Solingen eintreffen. Sollte das laufende Verfahren zu einer Anpassung der Gebühren führen, erfolgt eine nachträgliche Korrektur der Zahlungen. Bürger müssen nur dann aktiv werden, wenn das endgültige Urteil dies erfordert.






