Politische Wissenschaftlerin Ulrike Guérot verliert erneut vor Gericht - Ulrike Guérot scheitert endgültig mit Klagen gegen ihre Uni-Entlassung
Die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot hat ihre letzte juristische Auseinandersetzung gegen die Universität Bonn wegen ihrer Entlassung verloren. Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte ein früheres Urteil, wonach ihre Kündigung rechtmäßig war. Im Mittelpunkt des Falls standen Vorwürfe des Plagiats sowie Fehlverhalten während ihres Bewerbungsverfahrens.
Die Universität Bonn hatte Guérot im Februar 2023 entlassen, nachdem bekannt geworden war, dass ihre Bewerbungsunterlagen ein Buch mit plagiierten Inhalten enthielten. Das Arbeitsgericht Bonn hatte zunächst gegen sie entschieden und bestätigt, dass solche Einreichungen gegen akademische Grundsätze verstoßen. Der vorsitzende Richter Lothar Staschik unterstrich diese Entscheidung später und verwies auf ihr unangemessenes Verhalten während des Einstellungsprozesses.
Guérot, bekannt durch ihren Bestseller „Wer schweigt, stimmt zu“, hatte zuvor mit scharfer Kritik an den staatlichen Corona-Maßnahmen von sich reden gemacht. Zuletzt sorgte sie für Kontroversen, als sie sich für sofortige Friedensverhandlungen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine aussprach. Trotz ihrer öffentlichen Präsenz wies das Gericht ihre Berufung zurück; weitere rechtliche Schritte sind nicht mehr möglich.
Das Urteil beendet einen langwierigen Streit zwischen Guérot und der Universität. Sowohl das Arbeitsgericht in erster Instanz als auch die Berufungsrichter kamen überein, dass ihre Entlassung nach akademischen Maßstäben gerechtfertigt war.
Die Entscheidung lässt Guérot ohne rechtliche Handlungsmöglichkeiten zurück, nachdem sie in mehreren Prozessen unterlegen ist. Ihre Entlassung bleibt bestehen, und die Position der Universität zur wissenschaftlichen Redlichkeit wurde bestätigt. Der Fall setzt damit einen Präzedenzfall für die Behandlung ähnlicher Konflikte bei Plagiatsvorwürfen in akademischen Berufungsverfahren.
