Weihnachtsfeiern im Job: Wann Kündigung, Geschenke oder Arbeitsunfälle drohen
Henry SchmittWeihnachtsfeiern im Job: Wann Kündigung, Geschenke oder Arbeitsunfälle drohen
Deutsche Gerichte haben kürzlich Urteile in Streitfällen gefällt, die mit betrieblichen Weihnachtsfeiern zusammenhängen. Dabei ging es um Kündigungen, Arbeitsunfälle und Ansprüche auf Geschenke. Die Entscheidungen präzisieren den rechtlichen Status solcher Veranstaltungen und die Konsequenzen für Arbeitnehmer.
In Düsseldorf bestätigte das Landesarbeitsgericht die Kündigung zweier Mitarbeiter, die nach dem Konsum von Firmenwein auf einer Weihnachtsfeier ein Chaos hinterließen. Das Gericht wertete ihr Verhalten als schweren Pflichtverstoß. Zudem stufte es die Feier als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung ein, da eine Abteilungsleitung sie organisiert hatte und das gesamte Team teilgenommen hatte.
In Köln entschied das Amtsgericht gegen einen Mitarbeiter, der eine Weihnachtsfeier krankheitsbedingt versäumt hatte. Der Arbeitnehmer hatte Anspruch auf ein iPad erhoben, das als Geschenk an die Teilnehmer verteilt worden war. Das Gericht urteilte, das iPad sei eine freiwillige Leistung im Rahmen einer freiwilligen Veranstaltung und kein Bestandteil des Gehalts oder einer Prämie.
Unterdessen stellte das Sozialgericht Berlin fest, dass eine Verletzung bei einem vom Unternehmen organisierten Weihnachtsbowling als Arbeitsunfall zu werten ist.
Die Urteile ziehen klare Grenzen für betriebliche Veranstaltungen: Arbeitnehmer müssen bei Fehlverhalten mit Kündigungen rechnen, Geschenke bei freiwilligen Anlässen sind nicht garantiert, und Verletzungen dort können als arbeitsbedingt eingestuft werden.
