Zoll Krefeld beschlagnahmt 3.246 illegale Böller mit 8 Kilogramm Sprengstoff
Marie FuchsZoll Krefeld beschlagnahmt 3.246 illegale Böller mit 8 Kilogramm Sprengstoff
Hauptzollamt Krefeld beschlagnahmt große Mengen illegaler Feuerwerkskörper
In den vergangenen Wochen hat das Hauptzollamt Krefeld eine große Menge illegaler Feuerwerkskörper sichergestellt. Insgesamt wurden 3.246 Böller mit einem kombinierten Sprengstoffgehalt von 8.162 Gramm beschlagnahmt. Dabei handelte es sich durchgehend um Artikel der Kategorie F3, die ausschließlich von ausgebildeten Fachkräften verwendet werden dürfen.
Seit Beginn des Dezembers haben die Zollbeamten 18 Strafverfahren eingeleitet. Die Fälle betreffen den Verdacht des illegalen Imports oder Verkaufs von Feuerwerkskörpern in Deutschland. Viele dieser Ware stammt aus unbekannten Quellen oder ist mangelhaft hergestellt.
Wie Stefan Frisch, Sprecher des Hauptzollamts, betont, bergen nicht zugelassene Feuerwerkskörper erhebliche Gefahren. Er warnte, dass deren Verwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen und rechtlichen Konsequenzen führen könne. Nach dem Sprengstoffgesetz sind nicht konforme oder ungekennzeichnete Pyrotechnik verboten.
Der Transport oder Import von Feuerwerkskörpern der Kategorie F3 innerhalb der EU erfordert eine offizielle Genehmigung. Ohne diese werden die Behörden die Ware beschlagnahmen und strafrechtliche Ermittlungen einleiten. Auf der Website des Zolls sind die vollständigen Vorschriften zu Feuerwerkskörpern nachzulesen.
Die beschlagnahmten Böller bleiben vorerst in behördlicher Verwahrung. Wer mit nicht zugelassener Pyrotechnik erwischt wird, muss mit rechtlichen Schritten rechnen. Für weitere Informationen kann sich die Öffentlichkeit per E-Mail oder Telefon an das Hauptzollamt Krefeld wenden.
