Graffiti-Ermittlungen in Menden: Justiz rügt schwere Verfahrensfehler bei Durchsuchungen

Henry Schmitt
Henry Schmitt
2 Min.
Zwei Polizeiwagen nebeneinander auf einem Parkplatz geparkt, mit einer Wand und einer Texttafel im Hintergrund.Henry Schmitt

Interner Kritik an der Staatsanwaltschaft im Menden-Fall - Graffiti-Ermittlungen in Menden: Justiz rügt schwere Verfahrensfehler bei Durchsuchungen

Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm hat einen Ermittler in Arnsberg wegen der Bearbeitung eines Graffiti-Falls in Menden kritisiert. Im Mittelpunkt der Kritik stehen Durchsuchungen bei zwei jungen Menschen, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen und Verfahrensfehlern führten.

Die Generalstaatsanwältin sah zwar keinen akuten Handlungsbedarf, wies jedoch auf gravierende Mängel im Prüfverfahren hin.

Der Fall begann, als die Polizei die Wohnungen eines jungen Mannes und einer jungen Frau durchsuchte, die mit Graffiti-Vorfällen in Verbindung gebracht wurden. Beide wehrten sich gerichtlich gegen die Durchsuchungen. Die Frau setzte sich mit ihrer Beschwerde vor dem Landgericht Arnsberg durch, während auch der Anwalt des Mannes die Durchsuchungsanordnung erfolgreich anfocht.

Die Beamten hatten es versäumt, eine Anweisung der Staatsanwaltschaft vom vergangenen Sommer umzusetzen, zwei USB-Sticks und ein Notizbuch zurückzugeben. Diese Gegenstände wurden erst kürzlich herausgegeben. Allerdings befinden sich der Laptop des jungen Mannes und mehrere Sprühdosen weiterhin in Polizeigewahrsam.

Die Überprüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft ergab, dass der zuständige Staatsanwalt die Akten vor der Genehmigung der Durchsuchungen gründlicher hätte prüfen müssen. Trotz der Kritik wurden vorerst keine disziplinarischen Maßnahmen angekündigt.

Der Fall offenbart Lücken bei der Einhaltung von Verfahrensvorschriften und der Aufsicht. Die Feststellungen der Generalstaatsanwaltschaft betonen die Notwendigkeit einer strengeren Befolgung der rechtlichen Anforderungen in künftigen Ermittlungen. Die Betroffenen konnten zwar teilweise vor Gericht Recht bekommen, doch einige beschlagnahmte Gegenstände wurden ihnen noch nicht zurückgegeben.

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