Zoll findet verbotene Waffenoptik in rumänischem Transporter auf der A44

Amelie Klein
Amelie Klein
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Ein Computerbildschirm mit einer Nachricht, die in fetter, schwarzer Schrift mit weißem Rand und dem Logo der niederländischen Nationalpolizei mit einem blauen Schild und einem weißen Stern in der Mitte angezeigt wird.Amelie Klein

Zoll findet verbotene Waffenoptik in rumänischem Transporter auf der A44

Zollbeamte haben auf der Autobahn A44 bei einer Routinekontrolle ein Wärmebild-Zielfernrohr für Gewehre sichergestellt. Das Gerät, das nach deutschem Recht als Waffe eingestuft wird, befand sich in einem in Rumänien zugelassenen Transporter, der nicht deklarierte Waren transportierte. Gegen zwei Männer besteht nun der Verdacht der Steuerhinterziehung und des Verstoßes gegen das Waffenrecht.

Die Entdeckung erfolgte, als Beamte einen Lieferwagen kontrollierten, der vom Vereinigten Königreich nach Rumänien unterwegs war. Im Inneren fanden sie ein Paket mit dem Wärmebildgerät, das über eine integrierte Montageschiene verfügte. Diese Eigenschaft machte es für die Anbringung an einer Schusswaffe geeignet – ein Verstoß gegen das deutsche Waffengesetz.

Der Transporter zog zudem einen gebrauchten BMW X6 auf einem Anhänger mit, dessen Wert für Zollzwecke auf 4.000 Euro geschätzt wurde. Das Fahrzeug wies einen defekten Turbolader auf. Daneben wurden weitere nicht deklarierte Gegenstände entdeckt, die zusätzliche Zweifel weckten.

Die beiden rumänischen Staatsbürger – sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer – konnten weder die erforderlichen Zollerklärungen noch Einfuhrundokumente vorlegen. Die Behörden beschlagnahmten das Zielfernrohr und leiteten Ermittlungen ein. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg ordnete später an, den Fall näher zu prüfen.

Nach der Begleichung von rund 3.250 Euro an ausstehenden Einfuhrabgaben und der Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 4.000 Euro durften die Männer ihre Reise fortsetzen.

Das Wärmebild-Zielfernrohr bleibt vorerst beschlagnahmt und dient als Beweismittel in den laufenden Ermittlungen. Der Fall unterstreicht die Risiken beim Transport nicht deklarierter Waren, insbesondere von Gegenständen, die dem Waffenrecht unterliegen. Die Zollbehörden überwachen weiterhin grenzüberschreitende Sendungen auf ähnliche Verstöße.

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